Entsprechend der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 endet die Antragsfrist für Unternehmen ( Teil B) und Private, Vereine, Kirchen ( Teil C) am 31.12.2014. Die Anträge müssen bis zum 31.12.2014 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) vorliegen. Eine Einreichung bei der Stadt oder Gemeinde bzw. beim Landratsamt zu diesem Termin ist nicht fristwahrend.
Anträge von Unternehmen bzw. Privaten, Kirchen und Vereinen, die ab dem 15.12.2014 bei der Kommune eingehen, sollten zur Fristwahrung unverzüglich an die SAB gesendet werden. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Stellungnahme des Landkreises nachgereicht werden.
Weiterhin erhalten Sie in der Anlage Unterlagen zur Hochwasserhilfe vom Johanniter-Unfall-Hilfe e.V..
„Hochwasser 2013 – Die Hilfe geht weiter“
- Die Hilfe geht weiter
- Förderrichtlinien der Johanniter Unfallhilfe
- Bestätigung der Gemeinde Formular