Informationen zu den Möglichkeiten der Erfassung von Grünabfällen

Verbrennen von Pflanzenabfällen verboten!
Das Gesetz über die Kreislaufwirtschaft und den Bodenschutz im Freistaat Sachsen
– SächsKrWBodSchG - ist am 22.03.2019 in Kraft getreten.
Damit ist die Pflanzenabfallverordnung aufgehoben worden.
Das Verbrennen von Pflanzenabfällen - auch ausnahmsweise – ist nicht mehr zulässig.
Grünabfälle, zu denen auch Pflanzenabfälle gehören, sollen verwertet werden. 

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