Im Freistaat Sachsen sind für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 wieder mehrere tausend Schöffinnen und Schöffen zu wählen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Sie wirken bei den Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Erwachsene und Jugendliche mit.
Der Aufruf zur Bewerbung als Jugendschöffin und Jugendschöffe ist gesondert veröffentlicht, diese Bewerbungen laufen über das Jugendamt des Erzgebirgskreises.
Dieser Aufruf wendet sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die als Schöffin oder Schöffe in Verhandlungen gegen Erwachsene mitwirken möchten.
Die Stimme der Schöffinnen und Schöffen hat bei der Beratung und der Abstimmung über das Urteil das gleiche Gewicht, wie die des Berufsrichters. Durch die Schöffen nimmt das Volk an der Rechtsprechung teil.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffinnen und Schöffen sollen über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Im Mittelpunkt steht hierbei die Erfahrung im Umgang mit Menschen. Es wird erwartet, dass sie das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Ehrenamtliche Richter müssen Beweise würdigen, das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Vorurteilsfreiheit, Unparteilichkeit sowie Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch gesundheitliche Eignung.
Schöffin oder Schöffe kann nicht werden, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Anwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu ehrenamtlichen Richtern gewählt werden.
Die Schöffinnen und Schöffen werden durch Wahlausschüsse bei den Amtsgerichten aus den Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt.
Jede und jeder Interessierte kann sich bei der Gemeinde als Schöffin oder Schöffe bewerben oder andere, ihm geeignet erscheinende Personen, vorschlagen. Die Bewerbungen und Vorschläge müssen bis zum 30.04.2023 bei der Gemeinde eingegangen sein.
Der Gemeinderat entscheidet bis zum 30.06.2023, wer von den Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste aufgenommen wird.
Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis zum 30.04.2023 bei der Gemeindeverwaltung Burkhardtsdorf. Das entsprechende Formular kann von der Internetseite der Gemeinde www.burkhardtsdorf.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Ansprechpartner ist Frau Reichel (Tel.: 03721-2606251) FB Allgemeine Verwaltung.